Für Serviceleistungen / Reparaturen gelten die nachfolgenden besonderen Bedingungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Im übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- bedingungen.
Hasselblad Vertriebsgesellschaft m.b.H.
Servicebedingungen
Auftrag
Mit der Übersendung eines Gerätes an uns wird der Auftrag zur Durchführung der von uns für notwendig erachteten Reparaturen erteilt, soweit sich aus einer Erklärung des Übersenders nichts anderes ergibt. Reparaturaufträge für ältere, nicht mehr produzierte Modelle werden nur vorbehaltlich der Ersatzteilverfügbarkeit angenommen.
Kostenvoranschlag
Einen Kostenvoranschlag erstellen wir, wenn die Reparaturkosten voraussichtlich 400 Euro netto (X System, V System und H System - Kameragehäuse und Objektive) 500 Euro bei Scannern bzw. 700 Euro netto (Digitalbacks und HxD) überschreitet. Im Falle der Einsendung von Zubehör oder Magazinen wird ein Kostenvoranschlag ab einem Reparaturwert von 60 Euro netto erstellt. Wird die Reparatur nicht ausgeführt oder wurde der Kostenvoranschlag auf Wunsch des Kunden erstellt, so berechnen wir hierfür eine Gebühr in Höhe von 85 Euro netto bzw. von 25,50 (bei "kleinem" Kostenvoranschlag für Zubehör und Magazine). ?UMBRACO_MACRO>
Kostenvoranschläge werden auf Grundlage eines nicht- oder nur teil-demontierten Gerätes erstellt. Zeigen sich bei Ausführung der Reparatur weitere Mängel oder Mehraufwendungen, werden wir den Kunden informieren und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen, wenn der Mehraufwand 15% des ursprünglich angesetzten Reparaturbetrages übersteigt. Der Kostenvoranschlag erlischt, wenn ein Reparaturauftrag nicht innerhalb von 3 Monaten nach Zusendung des Kostenvoranschlages erfolgt. Grundsätzlich erfolgt eine Bestätigung eines Kostenvoranschlages nur in schriftlicher Form per Fax oder Email. Telefonische Bestätigungen werden für uns erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.
Aufbewahrung
Defekte Teile, welche bei der Reparatur ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von Hasselblad über. Wünscht der Kunde die Aushändigung der ausgetauschten Teile (z.B. zum Zwecke der Beweissicherung für ein Versicherungsgutachten), so hat er dies Hasselblad spätestens bei Einsendung des defekten Gerätes schriftlich mitzuteilen.
Werden zur Reparatur eingesandte Geräte repariert oder auf Kundenwunsch nicht repariert oder ist eine Reparatur nicht möglich, so werden sie von uns umgehend kostenpflichtig an den Auftraggeber zurückgesandt. Ist der Rückversand nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht, so stehen diese Geräte 30 Tage zur Abholung innerhalb unserer Geschäftszeiten bereit. Danach werden sie entweder auf Kosten des Auftraggebers entsorgt oder zur Deckung unserer Kosten verwertet.
Versandkosten
Bei kostenpflichtigen Reparaturen wird ein Versandkostenanteil separat berechnet. Für Geräte, die wir unrepariert zurücksenden, weil ein Reparaturauftrag nicht erteilt wird, berechnen wir den Versandkostenanteil, soweit es sich um eine kostenpflichtige Reparatur gehandelt hätte.
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