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Herstellergarantie

Wir sind von der Qualität unserer Produkte überzeugt und geben zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Gewährleistungsansprüchen, die Sie gegenüber dem Verkäufer haben, eine 12monatige Hasselblad-Garantie für in Deutschland gekaufte und hier eingesetzte Geräte.  Bei Kameragehäusen, Rückteilen und Objektiven ist die Garantie begrenzt auf 12 Monate ab Kauf oder 100.000 Auslösungen (je nach dem, was zuerst eintritt). Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien (Leuchtmittel, Akkus, Batterien, Kabel, Scanner-Masken, Folien etc.) sind von der Garantie ausgeschlossen.

Garantiert wird die Funktion des Gerätes bei bestimmungsmäßigem Gebrauch (Beschädigung durch Gewalteinwirkgung wie z.B. Stoß und Fall sind von der Garantie ausgeschlossen - siehe auch "Einschränkungen" weiter unten).

Die Garantie deckt die Reparaturkosten im Garantiefall (Ersatzteile und Arbeitszeit) sowie die Kosten des Rücktransports. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Einschränkungen:

– Physische Beschädigungen des CCD-Sensors (Kratzer, Splittern, unbefugtes Polieren) fallen nicht unter die Herstellergewährleistung.

– Reinigung des CCD-Sensors wird nicht durch die Herstellergewährleistung übernommen.

– Wartung und Pflege von Scannern sind von autorisierten Servicewerkstätten durchzuführen wie im Wartungs- und Pflegeplan des Herstellers vorgesehen.

– Wenn die Empfehlungen zur Wartung und Pflege nicht eingehalten werden, verfällt die Herstellergarantie.

 

Möchten Sie eine umfassendere Absicherung?

Bitte lesen Sie unter „Leistungserweiterungen“ nach.