Die Garantieverlängerung bietet die Möglichkeit, die Herstellergarantie über die Dauer von zwölf Monaten hinaus zu verlängern.
Am besten buchen Sie die Garantieverlängerung gleich beim Kauf oder mit der Produktregistrierung bis 30 Tage nach dem Kauf.
Angebot Garantieverlängerung:
Hasselbald Deutschland bietet eine verlängerte Garantie für 24 und 36 Monate an. Dabei umfasst die Garantieverlängerung die selben Leistungen, wie die 12monatige Grundgarantie. Für welche Produkte eine Garantieverlängerung erworben werden kann, entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste bzw. erfahren Sie bei Ihrem Hasselblad-Partner.
Leihgeräte können - auch im Falle einer Garantiereparatur - nur im Rahmen eines HotSwap-Service-Vertrages zur Verfügung gestellt werden.
Es gelten im Einzelnen folgende Bedingungen:
Digitalkameraprodukte
Der Vertrag muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der Herstellergarantie abgeschlossen werden. Eine mit dem Digitalrückteil erstellte RAW-Aufnahme muss übersandt werden, um den Qualitätszustand zu dokumentieren. Wenn die Herstellergarantie bereits abgelaufen ist, kann die Garantieverlängerung erst nach einer Karenzzeit von 60 Tagen in Kraft treten.
Scanner
Der Vertrag muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der Herstellergarantie abgeschlossen werden.
Analogkameraprodukte
Der Vertrag muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der Herstellergarantie abgeschlossen werden.
Alle Reparaturen im Rahmen der Garantieverlängerung werden beim Hersteller durchgeführt. Hasselblad übernimmt keine Kosten für andernorts vorgenommene Reparaturen an Produkten, die unter Garantieverlängerung stehen.
Für die Herstellergarantie gelten folgende Einschränkungen:
– Physische Beschädigungen des CCD-Sensors (Kratzer, Splittern, unbefugtes Polieren) fallen nicht unter die Herstellergewährleistung.
– Reinigung des CCD-Sensors wird nicht durch die Herstellergewährleistung übernommen.
– Wartung und Pflege von Scannern ist von den Hasselblad-Scanner-Partner durchzuführen wie im Wartungs- und Pflegeplan des Herstellers vorgesehen.