1. Geltung Für die gesamte, insbesondere auch zukünftige Geschäftsverbindung gelten die nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen, rechtsverbindlich unterzeichneten Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir Ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. 2. Vertragsabschluss Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mündliche Abreden und Zusicherungen, einschließlich derjenigen unserer Vertreter und sonstiger Betriebsangehörigen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. 3. Lieferzeit Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung haben wir so lange nicht zu vertreten, als uns und unsere Erfüllungsgehilfen kein Verschuldungsvorwurf trifft. Wir haften im übrigen nicht für leichte Fahrlässigkeit. 4. Preise Unsere Preise verstehen sich ab Ahrensburg, Versandsonderwünsche werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Der Mindestbestellwert beträgt 50,00 EUR netto. 5. Zahlungsbedingungen Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rech nungen binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum kann ein Skonto von 2 %, bei Bankeinzug ein Skonto von 3 % abgezogen werden. Nicht skontoberechtigt sind Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag unter 25,- €, Rechnungen für ausgeführte Reparaturen sowie Zahlungen innerhalb von 30 Tagen. Lieferungen an neue Kunden sowie Endverbraucher werden nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse ausgeführt. Zahlungen werden zunächst gegen etwaige Kosten und Zinsen berechnet, dann gegen die jeweils älteste Forderung. Mit Eintritt des Verzuges oder der Verweigerung der Annahme bestellter Waren werden sämtliche offene Rechnungsposten fällig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Bei Wechselzahlungen gehen Spesen und Wechseldiskont zu Lasten des Käufers. Eine Aufrechnung des Käufers findet nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten | | Forderungen statt. Gleiches gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. 6. Werbekostenzuschüsse Werbekostenzuschüsse können nur nach Vereinbarung mit der Verkaufsleitung für durchgeführte Werbemaßnahmen oder Aktionen gewährt werden. 7. Gefahrübergang und Versicherung Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Waren an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens beim Verlassen des Lagers, auf den Käufer über. Die Versicherung gegen allgemeine Transportgefahren decken wir im üblichen Umfang für sämtliche Sendungen. Im Schadensfall sind uns bei Postversand die postamtliche Schadensbescheinigung oder bei Bahnversand der Originalfrachtbrief sowie die bahnamtliche Schadensbescheinigung unverzüglich einzureichen. Umfang und Höhe eines Schadens sind vom Empfänger sofort durch amtlich bestätigte Sachverständige oder in sonstiger Weise festzustellen. Eingegangene Sendungen sind deshalb sofort bezüglich Verpackung und Inhalt zu überprüfen. Ersatzansprüche gegen Beförderungsinstitute sind dadurch sicherzustellen, dass bis zur Klärung des Schadensfalles die Annahme des Gutes verweigert und die Fracht einbehalten wird. 8. Verlängerter (Saldo-) Eigentumsvorbehalt Eigentum an den gelieferten Waren wird bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch hinsichtlich der Forderungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Eigentumsvorbehaltsware stehen, sondern sich aus der gesamten Geschäftsbeziehung ergeben. Der Käufer ist vor Tilgung der genannten Forderungen zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes jederzeit widerruflich berechtigt, solange er nicht im Verzuge ist. Der Käufer tritt uns schon jetzt zur Sicherung der genannten Forderungen alle ihm aus der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen mit Nebenabreden ab. Der Verkäufer ist zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung widerrufen. Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Käufer nicht befugt. Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich zu unterrichten, falls in unserem Eigentum stehende Gegenstände oder die an uns abgetretenen Forderungen von dritter Seite gepfändet oder sonst wie in Anspruch genommen werden oder wenn bei ihm das Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Nennwert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 9. Mängelrügen und Gewährleistung Für Mängel haften wir wie folgt: a) Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. c) Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen. | | d) Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, von uns verweigert wird oder fehlschlägt, steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. e) Für Folgen, die durch unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter entstehen, besteht eine Haftung oder Gewährleistung nicht. 10. Rücknahme von Waren (Retouren) Vom Käufer nicht weiter veräußerte Waren werden nur nach besonderer Rücksprache zurückgenommen (Retouren). Unvereinbart zurückgesandte Waren werden dem Absender nicht gutgeschrieben, sondern zu dessen Verfügung gehalten. Bei Rücksendung muss es sich um Ware aus dem aktuellen Lieferprogramm handeln. Bei genehmigten Retouren berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €. Sollte die Ware Gebrauchsspuren aufweisen, werden 25 % des Listenpreises in Abzug gebracht. Bei defekten Geräten werden nach entsprechender Prüfung der Reparaturpreis und die daraus resultierende Neuwertminderung vom Listenpreis abgezogen. Die Gewährleistungsregelungen bleiben hiervon unberührt. 11. Reparaturen Bei Einsendung von Geräten zu Instandsetzungszwecken außerhalb der Gewährleistung ist eine ausführliche Erklärung beizufügen, welche die Instandsetzungsbegehren verdeutlicht und die Reparatur ermöglicht. Die Rückversendung der in Reparatur gegebenen Waren erfolgt ausschließlich per Nachnahme. Werden zur Reparatur eingesandte Geräte repariert oder auf Kundenwunsch nicht repariert oder ist eine Reparatur nicht möglich, so werden sie von uns umgehend kostenpflichtig an den Auftraggeber zurückgesandt. Ist der Rückversand nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht, so stehen diese Geräte 30 Tage zur Abholung innerhalb unserer Geschäftszeit bereit. Danach werden sie bei Wertlosigkeit auf Kosten des Auftraggebers entsorgt und ansonsten zur Deckung unserer Kosten verwertet. 12. Allgemeine Haftungsbegrenzung Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden Regelungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns selbst oder einen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend. 13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklage) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, Ahrensburg. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht unter Ausschluss des Haager Kaufrechts. Januar 2012 Hasselblad Vertriebsgesellschaft mbH Download der AGBen Besondere Servicebedingugen |